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Kompetenz vor Ort

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung eigener Dienstleistungen und die Vermittlung von Produkten, Veranstaltungen und Dienstleistungen durch die Firma Dacros GdbR
 
§ 1 Geltungsbereich-Leistungsbeschreibung-Vertragsschluss-Abwehrklausel
 
(1) Diese AGB gelten für die Erbringung von Dienstleistungen und die Vermittlung von Produkten, Veranstaltungen und Dienstleistungen durch die Firma Dacros GdbR, persönlich haftende Gesellschafter Dan Galatanu und Rodica Minculescu, Heinz-Conrad-Straße 45, 93055 Regensburg (nachfolgend bezeichnet als: Dacros). Die vorliegenden Bedingungen betreffen sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Erbringung, der Buchung und der Vermittlung von Produkten, Veranstaltungen und Dienstleistungen durch die Dacros stehen

.  
(2) Die Dacros erbringt eigene Dienstleistungen für Ihre Kunden wie das Organisieren von Transport und Flughafentransfer, zur Verfügungstellung medizinisch geschulten Personals als Begleitperson, Dolmetscher-Leistungen, Kundenbetreuung während des Aufenthalts. Ferner erbringt Dacros Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung von medizinischen Diensten wie Untersuchungen, Interventionen, Operationen, Zahnbehandlungen kieferorthopädischen Behandlungen, im fremden Namen sowie die Buchung von Flügen, Bahnreisen und Unterkünften etc..


(3) Die durch Anfrage und entsprechende Annahme zustandegekommenen Verträge sind als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und als Dienstleistungsvertrag für eigene Leistungen der Dacros einzuordnen.


(4) Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von den folgenden Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Dacros nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden vor. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Dacros in Kenntnis entgegenstehender oder von den folgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vollständig erbringt.
 
§ 2 Vertragsschluss
 
(1) Dacros stellt eigene Dienstleistungen zur Verfügung und vermittelt fremde Dienstleistungen, welche durch den Kunden direkt über Dacros gebucht werden können.


(2) Mit der Übermittlung der Antrags- und Vertragsformulare durch den Kunden und die entsprechende Annahme durch Dacros bzw. durch den jeweiligen Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister können mehrere Verträge zustande kommen:
-          ein Vermittlungsvertrag mit Dacros
-          ein Dienstleistungsvertrag mit Dacros über eigene Dienstleistungen


(3) Die Verträge gemäß Nr. (2) (Vermittlungsvertrag; Dienstleistungsvertrag und/oder Geschäftsbesorgungsvertrag) kommen entweder

  1. auf elektronische Bestellung des Kunden mittels der auf der Homepage von Dacros bereitgestellten Antrags- und Vertragsformulare ( Anfrage ) und entsprechende elektronische Annahmeerklärung durch Dacros

oder

  1. durch Übersendung/Übergabe der Antrags- und Vertragsformulare durch den Kunden an Dacros ( Anfrage ) und die Übersendung einer schriftlichen Annahmeerklärung an den Kunden durch Dacros

zustande.

  
(4) Die Anfrage ist verbindlich, sobald nach Zugang und kurzer Prüfung durch Dacros die Annahme erklärt wurde. Der Eingang der Anfrage wird im Falle der Internetbestellung durch eine automatisierte eMail des Systems und im Falle der schriftlichen Bestellung durch schriftliche Erklärung bestätigt; diese ist nicht zu verwechseln mit der eMail oder schriftlichen Nachricht, in welcher die Annahme des Auftrages durch Dacros erklärt wird. Der Inhalt beider letztgenannten eMails oder schriftlichen Nachrichten kann auch in einer eMail oder schriftlichen Nachricht erfolgen. Sollten die bestellten Leistungen im Zeitpunkt der Bestellung nicht angeboten werden können, wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt.

(5) Unmittelbar nach Zustandekommen der Verträge gem. Nr. (2) beginnt Dacros mit der Durchführung der Verträge. So werden Produkte und Dienstleistungen und ähnliche Leistungen in vertraglich vereinbartem Umfang unwiderruflich bei den Produktanbietern, Veranstaltern und Dienstleistern namens und im Auftrag des Kunden gebucht und in Auftrag gegeben. Mit der Buchung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister – letztere vertreten durch Dacros – zustande gekommen. Der Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister oder Dacros als dessen Vertreter erklären die Annahme gegenüber dem Kunden. Dies kann durch Fernkommunikationsmittel oder durch Zusendung von entsprechenden Unterlagen geschehen.

(6) Klarstellung
Dacros wird lediglich Vertragspartner des Dienstleistungsvertrages für die von Dacros zu erbringenden Dienstleistungen sowie des Vermittlungsvertrages, da Dacros für zuletzt genannte Verträge lediglich das Zustandekommen der Verträge zwischen Kunden und dem Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister ( Arzt, Praxis, Klinik, Krankenhaus, Pflegeheim, Reiseveranstalter etc. ) vermittelt. Dacros ist nicht Reiseveranstalter oder Mitveranstalter in Sinne von § 651 a ff BGB und erbringt auch keine medizinischen Dienstleistungen.
 
§ 3 Leistungen und Leistungsänderungen
 
(1) Die vertraglich geschuldete Leistung ergibt sich ausschließlich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Dacros und dem Kunden für eigene Dienstleistungen und die zu erbringende Vermittlungstätigkeit von Dacros. Kommt ein von Dacros vermittelter Vertrag zwischen dem Kunden und einem Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister zustande, richten sich die jeweiligen Leistungen nach der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produktanbieters, Veranstalters und Dienstleisters.

(2) Nebenabreden, die zu einer Änderung der vertraglich geschuldeten Leistung führen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Dacros oder dem Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister.

(3) Dacros und die Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister sind mit Abschluss der Verträge verpflichtet, dem Kunden die jeweils geschuldete und vertraglich vereinbarte Leistung für die Dauer des Vertrages zur Verfügung zu stellen. Dacros und die Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister haben die jeweils vertraglich geschuldete Leistung nach Inhalt, Umfang und Qualität in einer dem in der Buchungsgrundlage angegebenen Standart entsprechenden Art und Weise zu erbringen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung abzunehmen und den hierfür zu entrichtenden Leistungspreis zu bezahlen.
 
§ 4 Kosten-Zahlung
 
(1) Jede rein informatorische Kontaktaufnahme mit Dacros ist kostenlos.

(2) Gibt der Kunde eine verbindliche Anfrage ab (elektronische Bestellung mittels der auf der Homepage von Dacros bereitgestellten Antrags- und Vertragsformulare und/oder Übersendung/Übergabe der Antrags- und Vertragsformulare in schriftlicher Form) wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € mit der Übersendung der Annahmeerklärung durch Dacros fällig. Die Bearbeitungsgebühr von 100,00 € wird bei Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit Dacros auf die dort anfallenden Kosten angerechnet. Eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr erfolgt auch dann nicht, wenn eine Vermittlung des Kunden nicht stattfindet oder eine Dienstleistung durch Dacros nicht erbracht wird.

(3) Der Kunde hat die jeweils vereinbarte Vermittlungsgebühr und die Kosten für eigene Dienstleistungen von Dacros gemäß der dem Kunden ausgehändigten Preisliste zu bezahlen. Die Vermittlungsgebühr und die Kosten für eigene Dienstleistungen von Dacros wird fällig, sobald zwischen dem Kunden und dem Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister ein Vertrag zustande gekommen ist und der Kunde die Möglichkeit hatte, hiervon Kenntnis zu erlangen sowie wenn Dacros die vertraglich geschuldete Dienstleistung für den Kunden vollständig erbracht hat.

(3) Der Kunde hat den Preis der vermittelten Produkte, Veranstaltungen und Dienstleistungen, der gegebenenfalls die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält, zu bezahlen. Der Preis wird fällig, sobald zwischen dem Kunden und dem Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister ein Vertrag zustande gekommen ist und der Kunde die Möglichkeit hatte, hiervon Kenntnis zu erlangen.

(4) Zahlungen können durch die auf der Internetseite oder auf dem Vertragsformular angegebenen Zahlungsweisen erfolgen. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde verpflichtet, die bereits übergebenen Vertragsunterlagen und/oder Berechtigungsunterlagen unverzüglich zurückzusenden und die entsprechenden Kosten zu erstatten.

(5) Der Kunde ist in Bezug auf die vermittelten Produkte, Veranstaltungen und Dienstleistungen grundsätzlich vorleistungspflichtig und hat den Preis direkt an den Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister zu bezahlen.  

(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden gegenüber Dacros nur zu, sofern dies die vereinbarte Vermittlungsgebühr betrifft und Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Dacros anerkannt sind.
 
§ 5 Bei Anwendung von Fernkommunikationsmittel
 
(1) Dacros beginnt unverzüglich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages (d.h. nach Annahme durch Dacros) mit dessen Durchführung, indem Dacros die Anfrage an den Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister weiterleitet. Ein Widerrufsrecht des Kunden gegenüber Dacros besteht daher nur bei Produkten, Veranstaltungen und Dienstleistungen, für welche dies in besonderen Geschäftsbedingungen für die jeweiligen Produkte, Veranstaltungen und Dienstleistungen angegeben wird, weil nach § 312 b Abs. 3 Ziff. 6 die Vorschriften über Fernabsatzverträge für die vertragsgegenständliche Leistung keine Anwendung findet.
 
§ 6 Stornierung - Rückabwicklung
 

(1) Eine Rückabwicklung/Stornierung der vermittelten Produkte, Veranstaltungen und Dienstleistungen über Dacros ist nicht möglich, da Dacros die Produkte, Veranstaltungen und Dienstleistungen lediglich vermittelt. Rückabwicklungs- und Stornierungsverlangen sind daher direkt an den jeweiligen Vertragspartner des vermittelten Vertrages zu richten. Die Rückabwicklung von vermittelten Verträgen richtet sich nach den AGB der Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister als Vertragspartner des Kunden.

(2) Sollte ein vermitteltes Produkt und/oder eine vermittelte Dienstleistung durch einen oder mehren Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister nicht erbracht werden können, aus welchen Gründen auch immer, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit sonstiger von Dacros an den Kunden vermittelter Verträge, es sei denn, es handelt sich um verbundene Verträge.

(3) Für die Rückabwicklung von Verträgen zwischen dem Kunden und Dacros gelten vorbehaltlich abweichender Regelungen in den AGB die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
 
§ 7 Gewährleistung

(1) Die Angaben und Auskünfte über die von Dacros vermittelten Produkte, Veranstaltungen und Dienstleistungen beruhen auf Aussagen der jeweiligen Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister. Dacros übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Angaben zutreffen.

(2) Dacros übernimmt weiterhin keine Gewähr für die vermittelten Leistungen, insbesondere nicht für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf und/oder die Qualität von Leistungen und/oder Veranstaltungen und/oder die Richtigkeit der vom Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister übermittelten Informationen und Auskünfte. Die alleinige Verantwortung obliegt dem Vertragspartner des vermittelten Vertrages.

(3) In Bezug auf die Vermittlungsverträge zwischen Dacros und dem Kunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit keine abweichende Regelung in den vorliegenden AGB getroffen wurde. Im Übrigen haftet die Dacros ausschließlich für eigenes Verschulden oder das ihrer Erfüllungsgehilfen bei der Durchführung eigener Dienstleistungen und der Vermittlungstätigkeit.
 
§ 8 Haftung
 
(1) Die Haftung von Dacros und ihrer Erfüllungsgehilfen für Pflichtverletzungen in Bezug auf den Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag für eigene Leistungen von Dacros sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Leib, Körper oder Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen Verletzung von vertragswesentlichen Verpflichtungen bei Arglist und bei Beschaffenheitsgarantien. In diesen Fällen haftet die Dacros für jeden Grad des Verschuldens.  

(2) Die Haftung der Dacros für Nichtkörperschäden aus dem Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag für eigene Leistungen von Dacros ist pro Kunde auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

(3) Sofern der Kunde kein Endverbraucher ist, beschränkt sich die Haftung der Dacros zudem auf den Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens.
 
§ 9 Vertragsdauer-Kündigung
 
(1) Der gemäß § 2 geschlossene Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag für eigene Dienstleistungen von Dacros zwischen Dacros und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Die Vertragsdauer und Kündigung der vermittelten Verträge mit den Produktanbietern, Veranstaltern und Dienstleistern richtet sich ausschließlich nach deren AGB oder den gesetzlichen Bestimmungen.
 
§ 10 Datenschutz
 
(1) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Dacros ist berechtigt, Daten an natürliche und/oder juristische Personen weiterzuleiten, welche die jeweilige Leistung durchführen.
 
§ 11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
 
(1) Schadensersatzansprüche gegen Dacros wegen Pflichtverletzung verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches und Kenntnis des Kunden vom Entstehen des Anspruches. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leib und Leben , Körper oder Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen wegen Verletzung von vertragswesentlichen Verpflichtungen, bei Arglist oder bei Verletzung von Beschaffenheitsgarantien. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 
§ 12 Form von Erklärungen
 
(1) Rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber Dacros oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
 
§ 13 Erfüllungsort-Rechtswahl-Gerichtsstand
 
(1) Soweit sich aus dem Vermittlungsvertrag mit Dacros keine abweichende Bestimmung ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort für den Vermittlungsvertrag der Sitz der Dacros ( Regensburg )

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte der Kunde Verbraucher sein, so gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind ( Art. 29 EGBGB ).

(3) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Dacros. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, aber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt. Dacros ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
 
§ 14 Hinweis auf AGB von Produktanbietern, Veranstaltern und Dienstleistern
 
(1) Die AGB des jeweiligen Produktanbieters, Veranstalters und Dienstleisters (Arzt, Pflegeheim, Reiseveranstalter etc. ) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Produktanbieter, Veranstalter und Dienstleister. Sie sind daher im Falle einer wirksamen Einbeziehung Vertragsbestandteil des jeweils vermittelten Vertrages.

(2) Dem Kunden werden durch Dacros die AGB des jeweiligen Produktanbieters, Veranstalters und Dienstleisters vor Abschluss des jeweiligen Vertrages zur Kenntnisnahme übersandt.
 
§ 15 Schlussbestimmung
 
(1) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 06.06.2011

 
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